Plötzlich auftretende Beschwerden halten sich nicht an Öffnungszeiten. In dringenden Fällen ist der Apothekennotdienst eine wichtige Anlaufstelle. Doch mit der Hilfe außerhalb regulärer Zeiten entstehen zusätzliche Kosten – die sogenannte Notdienstgebühr. Was dahintersteckt, wer sie zahlt und wann sie fällig wird?
Was unter der Notdienstgebühr zu verstehen ist
Die Notdienstgebühr ist eine gesetzlich geregelte Pauschale, die beim Kauf von Arzneimitteln außerhalb der üblichen Apothekenöffnungszeiten anfällt. Sie wird erhoben, wenn Medikamente während des Nacht- oder Wochenenddienstes abgegeben werden – unabhängig davon, ob das Rezept privat oder gesetzlich versichert ist.
Diese Gebühr soll den erhöhten personellen und organisatorischen Aufwand abdecken, der mit der Rufbereitschaft verbunden ist. Sie beträgt aktuell 2,50 Euro pro Inanspruchnahme. Die Apotheke kann diesen Betrag zusätzlich zum regulären Medikamentenpreis berechnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann eine Notdienstgebühr erhoben werden darf
Nicht bei jedem Besuch während der Notdienstzeiten wird die Gebühr fällig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abgabe: Die Notdienstgebühr wird nur berechnet, wenn das Medikament außerhalb der definierten Öffnungszeiten herausgegeben wird.
Typische Zeiträume sind:
- Werktags zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens
- An Sonn- und Feiertagen ganztägig
- Samstags in der Nacht ab 14 Uhr (je nach Bundesland)
Wichtig: Der Betrag darf nicht erhoben werden, wenn eine Apotheke lediglich länger geöffnet hat, etwa bis 21 Uhr. Nur Apotheken, die tatsächlich im Notdienst eingetragen sind, dürfen die Gebühr verlangen.
Wird die Notdienstgebühr von der Krankenkasse übernommen?
Die Kostenübernahme hängt von der Art des Rezepts und der Versicherungssituation ab. Bei gesetzlich Versicherten wird die Notdienstgebühr in der Regel übernommen, sofern das Medikament ärztlich verordnet wurde.
Anders sieht es bei Selbstzahlern oder rezeptfreien Präparaten aus: Hier muss die Gebühr meist selbst getragen werden. Auch bei Privatversicherten hängt die Erstattung von den Vertragsbedingungen ab.
Wer sicher gehen möchte, sollte vor dem Kauf nachfragen – das Apothekenpersonal informiert zuverlässig über anfallende Kosten und mögliche Erstattungen durch die Kasse.
Notdienstgebühr: Warum sie gerechtfertigt ist
Die Apotheken leisten mit ihrem Bereitschaftsdienst einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Ohne diese Versorgungslücke könnten viele Patientinnen und Patienten bei akuten Beschwerden nicht zeitnah mit Medikamenten versorgt werden.
Der Aufwand ist dabei nicht unerheblich: Eine Apotheke im Nachtdienst muss ständig erreichbar sein, Personal vorhalten und organisatorisch dafür sorgen, dass Notfälle fachgerecht versorgt werden können.
Die Notdienstgebühr dient daher nicht als zusätzliche Einnahmequelle, sondern als Ausgleich für diesen erhöhten Aufwand – gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich.
Wie Sie eine dienstbereite Apotheke in Ihrer Nähe finden
Wer außerhalb der regulären Zeiten eine Apotheke aufsuchen muss, steht oft vor der Frage: Wo finde ich gerade eine diensthabende Apotheke?
Zuverlässige Informationen liefern:
- Aushänge an Apothekentüren
- Der Notdienstkalender auf apotheken.de
- Lokale Tageszeitungen und Anzeigenblätter
- Die kostenfreie Telefonnummer 0800 00 22 8 33
- Smartphone-Apps mit Apothekenfinder-Funktion
Dort wird nicht nur der Standort angezeigt, sondern auch die genaue Uhrzeit, zu der der Notdienst beginnt und endet. So lässt sich vermeiden, unnötige Wege auf sich zu nehmen – oder in einer Apotheke zu stehen, die keinen Bereitschaftsdienst anbietet.
Missverständnisse rund um die Notdienstgebühr
Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten, ob und wann die Notdienstgebühr tatsächlich anfällt. Manche Patienten vermuten eine willkürliche Preisaufschlagspolitik, andere sind überrascht, wenn die Pauschale berechnet wird – besonders bei rezeptfreien Präparaten.
Tatsächlich ist die Erhebung streng geregelt. Die Gebühr darf nur dann verlangt werden, wenn die Abgabe außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt und die Apotheke offiziell im Bereitschaftsdienst eingetragen ist.
Auch wenn der Kauf nur eine Packung Schmerzmittel oder Nasenspray betrifft – sobald dieser innerhalb der definierten Nacht- oder Feiertagszeiten stattfindet, wird die Gebühr fällig. Der Kaufbetrag spielt dabei keine Rolle. Für Transparenz sorgt die Pflicht, die Notdienstgebühr auf dem Kassenbon auszuweisen – separat vom Medikamentenpreis.
Wie sich unnötige Kosten vermeiden lassen
Obwohl die Notdienstgebühr im Ernstfall kaum ins Gewicht fällt, lohnt sich eine überlegte Vorgehensweise. Wer häufiger Medikamente benötigt, sollte die Hausapotheke regelmäßig prüfen und rechtzeitig auffüllen – insbesondere bei chronischen Beschwerden oder für Kinder.
Auch das rechtzeitige Einlösen von Rezepten kann helfen, spontane Notdiensteinsätze zu vermeiden. Viele ärztliche Verordnungen sind mehrere Tage gültig, sodass ein Besuch während der regulären Öffnungszeiten problemlos möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine bevollmächtigte Person mit dem Apothekengang zu beauftragen – etwa Familienangehörige oder Nachbarn, sofern diese während der Öffnungszeiten Zeit haben. So lässt sich die Versorgung sicherstellen, ohne dass Zusatzkosten entstehen.
Fazit: Klare Regeln, verlässliche Versorgung
Die Notdienstgebühr sichert die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten auch außerhalb der Öffnungszeiten. Sie fällt nur unter bestimmten Bedingungen an und ist gesetzlich auf 2,50 Euro festgelegt. Für viele Versicherte übernehmen die Kassen die Kosten – bei Selbstzahlern lohnt sich die vorherige Nachfrage.